Ankaufsuntersuchung von Pferden
Die Aufgabe des Tierarztes in einer Kaufuntersuchung besteht darin, den aktuellen Gesundheitsstatus des zu untersuchenden Pferdes festzustellen. Damit stellt die Untersuchung eine diagnostische Momentaufnahme dar. Die Tierärztliche Praxis für Pferde Dr. Martin Hinrichsen führt Kaufuntersuchungen durch. Da die Möglichkeit des digitalen Röntgens besteht, können die Röntgenbilder auf Wunsch auf eine CD gebrannt oder per mail verschickt werden. Eines sollten Sie aber immer beachten: Der Tierarzt kann, darf und wird Ihnen am Ende der Untersuchung die Kaufentscheidung für ein Pferd nicht abnehmen.
Bei der Kaufuntersuchung unterscheiden wir den klinischen Untersuchungsgang und die zusätzlichen Untersuchungen, wie Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Labor etc.. Diese Verfahren dienen der Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen zum Untersuchungszeitpunkt. Bei diesen Untersuchungen bemüht sich der Tierarzt um eine eingehende und gewissenhafte Untersuchung.
Der klinische Untersuchungsgang widmet sich dem ganzen Pferd und soll helfen, einen Überblick über die augenblickliche gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes zu erlangen. Dabei werden der Bewegungapparat, Herz-/Kreislaufapparat, Augen, Haut etc. untersucht. Die Untersuchung der Augen ist im Rahmen der normalen Kaufuntersuchung nur eingeschränkt möglich. Beschädigungen der Linsenaufhängung, Netzhautprobleme etc. können evtl. nicht ausreichend bzw. im kompletten Umfang festgestellt werden. Dazu sind aber weitere Untersuchungen, wie z.B. die Untersuchung nach Irisweitstellung (Eingabe eines Medikamentes in das Auge), Ultraschall, Augendruckmessung etc. möglich.
Endoskopische Untersuchungen oder das sogenannte „Spiegeln“ werden durchgeführt, um weitere Informationen über den Kehlkopf, die Luftröhre und die Lungenaufgabelung der Bronchien zu erhalten. Atemwegserkrankungen mit geringer klinischer Auswirkung können im Rahmen der normalen Kaufuntersuchung nur eingeschränkt festgestellt werden. Zur genaueren Abklärung gibt es Hilfsmittel wie die arterielle Blutgasmessung oder die Entnahme von Sekretproben aus der Luftröhre oder Lunge („bronchoalveoläre Lavage“). Nur mit diesen zusätzlichen Methoden können genauere Aussagen zum Vorliegen von akuten oder chronischen Entzündungen des Lungengewebes gemacht werden.
Im Rahmen der Kaufuntersuchung führen wir ein Standard-Profil mit 12 Aufnahmen durch. Dieses Profil hat sich über die Jahre als Basis-Röntgenuntersuchung als sinnvoll erwiesen. Grundsätzlich ist die Anzahl ins Unendliche erweiterbar, aber inwiefern sich das jeweilige Preis-/Leistungsverhältnis für den Aufwand rechnet, müssen Sie als Auftraggeber entscheiden. Ergeben sich im Rahmen der Untersuchung deutliche Befunde, die es nötig erscheinen lassen, werden wir weitere Röntgenbilder vorschlagen. Falls Sie persönliche Wünsche haben, können Sie uns diese gerne mitteilen.
Information: Auszug aus dem „Röntgenleitfaden“ von 2002
Für die Beurteilung wird eine Einteilung in folgende vier Klassen vorgeschlagen. Diese Einteilung kommt sowohl der Fragestellung der Pferdekäufer und -verkäufer, als auch der Aussagemöglichkeit der Tierärzte entgegen:
- Klasse I: Röntgenologisch ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden
- Klasse II: Befunde, die gering von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen unwahrscheinlich sind
- Klasse III: Befunde, die deutlich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wenig wahrscheinlich sind
- Klasse IV: Befunde, die erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wahrscheinlich sind
Die Klassifizierung der Zuordnung ist die Meinung des Interpreten. Zwischenklassen: Die Unterteilung in Klassen I-II, II-III und III-IV ist möglich. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass verschiedene Untersucher möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Eine weitere Unterteilung ist nicht vorgesehen. . Die Befunde der Klasse II können, die der Klassen III und IV müssen bei der Befundbeschreibung erwähnt werden. Die Gesamtbeurteilung und Klassifizierung der Röntgenbefunde eines Pferdes berücksichtigt die Anzahl und die Erheblichkeit der Einzelbefunde. Sie entspricht mindestens der höchsten Einzelbeurteilung. Eine Vielzahl von Einzelbefunden kann zu einer Einstufung in eine höhere Klasse führen. Die röntgenologische Beurteilung kann Auftragsabhängig sowohl aus alleiniger Beurteilung der Röntgenaufnahmen, als auch unter Berücksichtigung des Vorberichtes und des Ergebnisses der klinischen Untersuchung erfolgen. Nach vorangegangenen Operationen erfolgt die Beurteilung entsprechend dem aktuellen röntgenologischen Befund. Die endgültige Entscheidung über die Zuordnung der röntgenologischen Befunde in die Klassen wird unter Berücksichtigung der klinischen Untersuchung gefällt.
Die Ultraschall-Untersuchung wird zur Untersuchung einzelner Organe, wie z. B. der Weichteile (Sehnen, Bänder, Muskeln, etc.), Herz, Lunge, Gelenke etc. herangezogen. So können z. B. Sehnenschäden mit dieser Methode eindeutiger und in Ihrem Ausmaß genauer diagnostiziert werden. Im Rahmen der Kaufuntersuchung wird eine Ultraschall-Untersuchung routinemäßig nicht durchgeführt. Bei klarem Verdacht von Sehnenschäden der unteren Gliedmaßen wird der Tierarzt die Ultraschalluntersuchung vorschlagen oder sie auf besonderen Wunsch des Auftraggebers durchführen.
Werden spezielle Zusatzuntersuchungen gewünscht wie z.B. die Videoendoskopie der Atemwege, der Maulhöhle, gynäkologische oder andrologische Untersuchung zur weiteren Organuntersuchung, die Auskünfte über eine Verwendung in der Zucht geben können, rektale Untersuchungen zur beschränkten Untersuchung innerer Organe im Bauch- und Beckenraum. oder spezielle Ultraschalluntersuchungen, so diese bitte rechtzeitig anmelden, da ein deutlicher zeitlicher Mehrbedarf besteht.
Die Kosten für eine Ankaufsuntersuchung erfragen Sie bitte jeweils vor einer anstehenden Verkaufsuntersuchung für das Pferd, da sie je nach Umfang der gewünschten Untersuchungen und Wertangabe des untersuchten Pferdes unterschiedlich sein können.
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